Lockerung für Laufreff

Laut WLV und der Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg gibt es nun die langersehnte Lockerung auch für den Lauftreff, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen:

  • bis zu  max 10 Personen möglich
  • Ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Personen standen und seither noch keine 14 Tage vergangen sind.
  • Es wird empfohlen, beim Joggen einen Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.
  • Es gibt einen "Corona Verantwortlicher", welcher auf die Einhaltung der Regeln achtet.
  • Für jeden Lauf gilt es eine Teilnehmerliste anzufertigen mit Name, Vorname, Telefon Nr und Adresse.